Sélection Rolf Klöckner (im Text SRK)
Petersbergstraße 75
D-66119 Saarbrücken
Stand: 01.05.2006
(I) Unsere Leistungen erfolgen ausschließlich unter Zugrundelegung dieser Geschäftsbedingungen.
Bedingungen des Käufers verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir Ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns
ausdrücklich widersprechen.
(II) Unsere Angebote sind generell freibleibend. Die Auftragserteilung gilt gleichzeitig als
Erklärung des Auftraggebers, dass er zahlungsfähig und kreditwürdig ist.
(III) Die Rechnungsbeträge, netto Kasse ohne jeglichen Abzug, sind - wenn nicht anders ausgewiesen -
bei Lieferung fällig und zahlbar. Schecks werden zahlungshalber angenommen. Diskontierungs- und Einziehungskosten
trägt der Besteller.
(IV) Von uns bestrittene oder nicht rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen berechtigen den
Käufer weder zur Zurückbehaltung noch zur Aufrechnung.
(V) Bei Überschreitung des Zahlungsziels, spätestens nach Mahnung, sind wir berechtigt, Zinsen
in Höhe der jeweiligen Banksätze für Überziehungskredite zu berechnen, mindestens aber Zinsen in
Höhe von 4% über dem Diskontsatz der EZB. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugschadens bleibt vorbehalten.
(VI) Soweit nachträglich Umstände bekannt werden, aus denen sich eine wesentliche
Vermögensverschlechterung des Käufers ergibt, die unseren Zahlungsanspruch gefährden könnten, sind wir
berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist Leistungen und/oder Waren zurückzunehmen oder zu stoppen. Wir
untersagen damit automatisch die Weiterveräußerung und Weiterverarbeitung der gelieferten Ware. Diese
Maßnahmen beinhalten keinen Rücktritt vom Vertrag. In jedem Fall können wir für noch ausstehende
Lieferungen Vorauszahlung oder Sicherheiten verlangen. Alle diese Rechtsfolgen kann der Käufer durch Zahlung oder Sicherstellung in Höhe unseres gefährdeten Zahlungsanspruches abwenden.
(VII) Im Falle des Zahlungsverzugs ruht das Nutzungsrecht des Auftraggebers an den Leistungen bzw.
Waren, d.h. eine Weiterveräußerung oder Nutzung der ist dann bis zur vollständigen Bezahlung der offenen
Rechnungen ausgeschlossen.
(VIII) Gerät die SRK in Lieferverzug, so ist der Käufer berechtigt, eine
angemessene Nachfrist zu setzen und nach deren erfolglosem Ablauf vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatz wegen
Nichterfüllung kann der Käufer nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist nur verlangen, wenn grobe Fahrlässigkeit
oder Vorsatz von der SRK zu vertreten sind.
Ereignisse höherer Gewalt und sonstige für die SRK unvorhersehbare Umstände, insbesondere
Hochwasser, Beschaffungs-, Fabrikations-, Lieferstörungen, Streik, Aussperrung etc. bei der SRK oder
ihren Zulieferern befreien die SRK - auch während eines bereits vorliegenden Verzugs - für die
Dauer der Störung sowie einer angemessenen Anlaufzeit von ihrer Lieferverpflichtung, es sei denn, die Störung ist
von der SRK, deren gesetzlichen Vertretern, oder ihren Verrichtungs-/Erfüllungsgehilfen
vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden.
Wird durch solche Umstände die Verpflichtung unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar, wird
die SRK von ihren Vertragspflichten frei. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird
die SRK von unseren Vertragspflichten frei, kann der Besteller hieraus keine Schadensersatzansprüche
herleiten. Die SRK ist verpflichtet, den Besteller von den genannten Umständen unverzüglich zu
benachrichtigen
(IX) Sind eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder unzulässig, so bleibt die
Wirksamkeit der anderen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder unzulässigen
Bestimmungen treten dann die Bestimmungen, die dem ursprünglich wirtschaftlich gewollten am nächsten kommen und
den deutschen Gesetzen entsprechen.
(X) Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Saarbrücken. |